Eigenheim mit Wärmepumpe aufrüsten

Der Wasserhahn tropft, die Tür schließt nicht mehr richtig – nichts hält ewig. Aber: Reparaturkosten können Sie von der Steuer absetzen. Besonders die Reparaturkosten für vermietete Häuser und Wohnungen sind steuerlich interessant.
Grundsätzlich können alle Ausgaben als Reparaturkosten von der Steuer abgesetzt werden, die dazu dienen, ein Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Diese sogenannten Erhaltungsaufwendungen sind bei vermieteten Immobilien im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
Hier einige Faustregeln, wann das Finanzamt die Maßnahmen eher nicht als Reparaturkosten anerkennen wird:
Tipp: Nutzen Sie die 4.000 Euro-Regelung. Wenn eine Baumaßnahme nicht mehr als € 4.000 (ohne Umsatzsteuer) kostet, können Sie diese aus Vereinfachungsgründen immer als Reparatur behandeln. Es kann sich daher steuerlich lohnen, Reparaturen in mehrere kleinere Abschnitte zu unterteilen, falls dies machbar und sinnvoll ist.
Im Normalfall sind die eigene Wohnung betreffende Reparaturkosten nicht abzugsfähig.
Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, wenn beispielsweise durch die Baumaßnahme konkrete Gesundheitsgefährdungen beseitigt oder vom Gebäude ausgehende unzumutbare Beeinträchtigungen behoben werden, beispielsweise:
Jetzt gleich die Reperaturkosten zurückholen: www.TAXMAN.de
Selbermachen mit Spaß!
Dachausbau leicht gemacht.
Selbermachen mit Spaß
Projekte aus Holz für Garten, Terrasse und Balkon
99 Werkzeuge
Die Sie nicht mehr aus der Hand legen wollen