Reparaturkosten: Was kann ich von der Steuer absetzen?
Am Haus und im Garten ist ständig etwas zu reparieren – mit teilweise hohen Kosten. Die gute Nachricht: Viele dieser Reparaturkosten können Sie steuerlich geltend machen. Wir verraten, worauf Sie achten sollten!
Der Wasserhahn tropft, die Tür schließt nicht mehr richtig – ein Profi muss ran. Dies ist eine ärgerliche Ausgabe, doch es gibt einen Lichtblick: Reparaturkosten können Sie von der Steuer absetzen. Besonders die Reparaturkosten für vermietete Häuser und Wohnungen sind steuerlich interessant.
Welche Reparaturkosten erkennt das Finanzamt an?
Grundsätzlich können alle Ausgaben als Reparaturkosten von der Steuer abgesetzt werden, die dazu dienen, ein Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Diese sogenannten Erhaltungsaufwendungen sind bei vermieteten Immobilien im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
Beispiele:
- Erneuerung eines Bades
- Heizungserneuerung (auch Umstellung des Heizsystems)
- Einbau einer Solaranlage
- nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen, Verklinkerung der Außenwände
- Dacherneuerung
- Schornsteinfeger
- Malerarbeiten
Außerdem können Privatleute auch die Reparaturkosten steuerlich geltend machen, die anfallen, wenn ein Gegenstand beim Transport oder Umzug beschädigt werden.
Diese Maßnahmen werden nicht als Reparaturkosten anerkannt:
Einige Reparaturmaßnahmen gehen über den Erhalt der Immobilie hinaus. In diesem Fall werden die angegebenen Reparaturkosten wahrscheinlich steuerlich nicht anerkannt. Beispiele für solche Fälle können sein:
- Durch die Baumaßnahme wird der Wohnstandard des Gebäudes so erheblich gesteigert (z. B. durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, s. o.), dass eine andere Wohnungskategorie erreicht wird.
- Durch die Baumaßnahme ergibt sich ein deutlicher Anstieg der erzielbaren Miete (Mietsteigerungen, die lediglich auf zeitgemäßen, bestanderhaltenden Erneuerungen beruhen, sind dabei in der Regel unkritisch).
- Die Gesamtnutzungsdauer wird deutlich verlängert (Ausnahmefälle).
Welche Reparaturkosten in der Privatwohnung sind absetzbar?
Im Normalfall sind die eigene Wohnung betreffende Reparaturkosten nicht abzugsfähig.
Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, wenn beispielsweise durch die Baumaßnahme konkrete Gesundheitsgefährdungen beseitigt oder vom Gebäude ausgehende unzumutbare Beeinträchtigungen behoben werden, beispielsweise:
- Sanierung bei Hausschwamm
- Asbestsanierung des Daches
- Gebäudesanierung bei Geruchsbelästigungen
Wenn Sie Handwerks- und Reparaturkosten in Ihrer Steuererklärung angeben wollen, gibt es steuerrechtlich einiges zu beachten. Holen Sie sich am besten Unterstützung durch einen versierten Steuerberater. So gehen Sie stets auf Nummer Sicher!