Recht

Grillen im Garten: Was ist erlaubt?

Grillen gehört zum Sommer wie Sonnenschein und Mückenstiche. Doch durch Rauch- und Geruchsentwicklung fühlen sich die Nachbarn schnell gestört. Wie ist die rechtliche Lage beim Grillen im Garten? Wir klären auf.

Grillen im Garten - Was ist erlaubt?
Beim Grillen sollte es nicht gleich zum Nachbarschaftsstreit kommen© pixabay

Einen Sommerabend mit Freunden am Grill zu verbringen ist eine feine Sache. Sich mit den Nachbarn gut zu verstehen allerdings auch. Weil gerade das sommerliche Grillen leicht zu Streit an Gartenzaun oder Balkonbrüstung führt, hier ein paar Hinweise.

Grillen im Garten ohne Streit

"Rauch und Grillgeruch dürfen den Nachbarn nicht belästigen", erklärt Prof. Dr. Peter Rasche von Haus & Grund Rheinland fest. Der Experte ergänzt: "Wenn sich die Nachbarn belästigt fühlen, kann das Grillen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden." 

Um Ärger zu vermeiden, ist ein rechtzeitiges Gespräch mit den Nachbarn sinnvoll. Sie können sich dann darauf einstellen und rechtzeitig die Fenster schließen. Wer zu dicht an den Nachbarn wohnt, kann natürlich auch auf einen öffentlichen Grillplatz oder einen Park ausweichen, wo das Grillen erlaubt ist. Solche Möglichkeiten gibt es in vielen Kommunen.

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Der Jurist Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland räumt außerdem mit einem populären Irrtum auf. "Es gibt keine klare Regelung, wie oft im Jahr das Grillen erlaubt ist", erklärt er. "Die Rechtsprechung der Gerichte hat im Laufe der Jahre sehr unterschiedliche Urteile dazu gefällt, was Nachbarn tolerieren müssen und was nicht mehr."

Am besten vermeidet man daher einen Rechtsstreit und spricht bereits im Vorfeld mit den Nachbarn darüber, wie viel Grillen für sie okay ist.

Klar geregelt ist dagegen, dass die Grillparty ab 22 Uhr die Nachtruhe der Nachbarn zu respektieren hat. Amayas Tipp: "Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen."

Grillen auf dem Balkon: Nur mit Elektrogrill erlaubt

Wer auf Balkon oder Terrasse eines Mehrfamilienhauses grillen möchte, braucht einen Elektrogrill. "Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist allein schon wegen der Brandgefahr nicht erlaubt", warnt Peter Rasche.

In jedem Fall sollte dem elektrischen Grillabend aber ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag vorausgehen: "In Mehrfamilienhäusern verbietet die Hausordnung oder der Mietvertrag mitunter das Grillen auf dem Balkon oder im Garten komplett."

Durch die große Nähe ist es schließlich kaum vermeidbar, dass Grillgerüche zu den Nachbarn ziehen. "Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann für Mieter zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen", meint der Experte.

Suchen Sie daheim bereits im Vorfeld das Gespräch mit den Nachbarn und zeigen Sie sich auch einsichtig, wenn nach der dritten Grillparty innerhalb eine Woche Beschwerden kommen.

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