Versicherungen für Bauherren: Von Rohbau bis Einzug
Wer ein eigenes Haus baut oder einen Altbau saniert, der hat alle Hände voll zu tun, sich um Baupartner, Handwerker und Finanzierung zu kümmern. Da rücken Versicherungen leicht in den Hintergrund. Dabei sind für die Bauphase und für das fertige Haus meist neue Versicherungen notwendig. Hier erfahren Bauherren alles, was sie wissen müssen.
Während der Bauphase braucht der Bauherr ein ganzes Paket an Versicherungen, um für alle möglichen Eventualitäten gewappnet zu sein: Schäden, die vom Rohbau ausgehen, Unfälle von privaten Helfern, aber auch ein Starkregen auf der Baustelle können teuer werden. Viele Policen ändern sich auch nach der Bauzeit: Wird ein Rohbau durch Blitzschlag beschädigt, greift die Feuer-Rohbauversicherung, beim fertigen Haus die Wohngebäudeversicherung. Hier erfahren Sie, für welchen Zweck welche Versicherung für Bauherren sinnvoll ist, und welche sich zusätzlich lohnen kann.
Schutz in der Bauphase: Bauherren-Haftpflicht und Bauleistungsversicherung
Während der Bauphase – egal ob Neu- oder Umbau – haftet der Bauherr für alle vom Bau und vom Baugrundstück ausgehenden Schäden, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann: Ein Sturm schleudert einen Gerüstbalken auf das Auto des Nachbarn. Eine herunterfallende Dachpfanne verletzt einen Passanten. Ein Besucher der Baustelle stolpert und stürzt. In solchen Fällen greift eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Stiftung Warentest und der Bund der Versicherten empfehlen, eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren. Die Prämie dafür richtet sich auch nach der Höhe der Baukosten.
Eine Versicherung für einen 250.000 Euro teuren Eigenheimneubau ist bereits zwischen 100 und 250 Euro zu haben. Kleinere Bauvorhaben sind bis zu einer Bausumme von 25.000 oder auch 50.000 Euro in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Wird diese Summe allerdings überschritten, muss von vornherein eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Bauleistungsversicherung (früher: Bauwesenversicherung) ist ebenfalls nur während einer Baumaßnahme notwendig. Sie wird gebraucht, wenn durch höhere Gewalt unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen oder fertigen Bauteilen und damit Mehrkosten entstehen. Zum Beispiel: Die Baugrube läuft voll Wasser, und der Estrich wird zerstört.
Abhängig vom Versicherer sind auch Risiken wie Feuer, Diebstahl oder Schäden auf Transportwegen mitversichert. Die Prämie ist ebenfalls abhängig von den Baukosten. Diese kann ein Bauherr auf die einzelnen Unternehmer umlegen, wenn dies bereits in der Ausschreibung vereinbart war. Bei Fertighäusern muss vor der Auftragserteilung mit dem Hersteller geklärt werden, wer diese Bauleistungsversicherung organisiert und bezahlt.
Sowohl die Bauherren-Haftpflicht als auch die Bauleistungsversicherung gelten in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal jedoch zwei Jahre. Einige Gesellschaften gewähren Sondertarife für Fertighäuser mit günstigeren Prämien und einer Laufzeit von sechs Monaten.
Auch Helfer am Bau müssen abgesichert werden
Wer beim Bau unentgeltlich oder gegen Lohn auf private Helfer setzt, muss sie – je nach Zuständigkeit − bei der Bau-Berufsgenossenschaft oder der örtlichen Gemeindeunfallversicherung anmelden. Damit sind die Helfer im Falle eines Unfalls am Bau sowie für Wegeunfälle zwischen Wohnung und Baustelle versichert.
Unfallfolgen des Bauherrn und des Ehepartners fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung ist dort zwar möglich, doch das ist meist sehr teuer. Bauherren, die viel in Eigenarbeit machen, sollten deshalb bei dieser Gelegenheit über eine private Unfallversicherung nachdenken.
Die Feuer-Rohbauversicherung schützt im Brandfall
Ein Rohbau ist über die Feuer-Rohbauversicherung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion versichert. Die meisten Kreditgeber verlangen die Vorlage einer entsprechenden Police, bevor sie ein Darlehen auszahlen. In der Regel ist diese Versicherung über einen begrenzten Zeitraum – meist sechs Monate bis ein Jahr vor der Bezugsfertigkeit – beitragsfrei in der Wohngebäudeversicherung enthalten, sie ist dieser also praktisch vorgeschaltet.
Versicherung für das fertige Haus: Die Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Immobilienbesitzer, egal ob er neu baut oder eine bestehende Immobilie kauft. Sie versichert Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Gebäude selbst sowie an den mit dem Haus fest verbundenen Gebäudeteilen (z.B. Garage, Rollladen, Markise, Zentralheizungsanlage, Satellitenschüssel). Im Umfang der Leistungen gibt es große Unterschiede. So sind Überspannungsschäden durch Blitz bei Weitem nicht in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten.
Mit dem Erwerb eines Gebäudes geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung zunächst automatisch auf den Käufer über. Dieser kann innerhalb von einem Monat ab Eintragung ins Grundbuch entscheiden, ob er die Versicherung fortführt, sie sofort oder aber zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahrs kündigt. Eine Wohngebäudeversicherung zahlt nicht unbegrenzt, sondern den vollen Schaden – maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Diese Versicherung wird in der Regel als gebündelte oder verbundene "gleitende Neuwertversicherung" abgeschlossen. Hinter dieser Formulierung verbirgt sich ein hoch komplizierter Berechnungsmodus. Grundlage ist der fiktive Versicherungswert 1914. Dieser Wert wird mit dem sich jährlich ändernden gleitenden Neubauwert multipliziert. In diesen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft errechneten Wert fließen Kostensteigerungen für Baumaterial und Löhne ein. Das Ergebnis der Berechnung ist der Wiederaufbauwert des Hauses, der im Fall eines Totalschadens ausgezahlt würde.
Vor was schützt die Hausratsversicherung?
Spätestens nach dem Einzug ins eigene Heim gilt es, die Hausratversicherung zu überprüfen oder über den Abschluss einer solchen nachzudenken. Sie zahlt nach einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl das erforderliche Geld, um die betroffenen Einrichtungsgegenstände neu zu erwerben oder reparieren zu lassen. Nicht versichert sind Schäden, die der Besitzer durch Leichtsinn oder Unachtsamkeit selbst verursacht.
Wer eine Hausratversicherung abschließt, benennt selbst die Versicherungssumme. Im Idealfall entspricht sie dem Neuwert, also dem Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Ist der Neuwert des Hausrats höher als die gewählte Versicherungssumme, dann ersetzt die Versicherung im Schadensfall auch bei geringen Schäden diese nur anteilig.
Wer das vermeiden will, muss entweder den Neuwert seines Hausrates mittels systematischer Katalogisierung oder mit Hilfe von Wertermittlungstabellen berechnen. Oder er vereinbart "Unterversicherungsverzicht". Dann wird der Wert nach einer von der Versicherung vorgegebenen Formel berechnet. Für die Beitragshöhe spielt neben der Versicherungssumme der Wohnort eine Rolle. Mögliche Ergänzungen zur Hausratversicherung sind zum Beispiel eine Versicherung gegen Fahrraddiebstahl und eine Glasversicherung.
Sonderfall Elementarschäden
Sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung erstreckt sich der Schutz gegen Leitungswasser zwar auf Schäden durch Rohrbruch, nicht aber durch Hochwasser, Starkregen oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau. Von solchen Naturereignissen sind mittlerweile auch Regionen betroffen, die bislang nicht als Risikoregionen eingestuft wurden. Deshalb sollte jeder Eigenheimbesitzer prüfen, ob er eine Elementarschadenversicherung benötigt. Sie wird von vielen Unternehmen als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten.
Allerdings: Interessenten ohne Bedarf erlangen den Zusatz ohne Weiteres. Für Bewohner ausgewiesener Risikogebiete hingegen ist die Absicherung gar nicht oder nur sehr schwer beziehungsweise dann zu relativ hohen Prämien möglich.
Schutz bei Gefahren, die vom Haus ausgehen
Grundstücks- und Hauseigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück und ihr Haus gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Rutscht ein Passant auf dem vereisten Gehweg aus oder wird Nachbars Carport durch einen morschen Ast geschädigt, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
In der Bauzeit sind solche Fälle durch die Bauherren-Haftpflicht abgedeckt. Nach dem Einzug bietet die Privathaftpflichtversicherung Eigentümern eines ausschließlich selbst bewohnten Einfamilienhauses in der Regel hinreichenden Schutz. Stiftung Warentest empfiehlt auch hier: Wählen Sie eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Wer ein unbebautes Grundstück, ein nicht ausschließlich selbst bewohntes oder vollständig vermietetes Haus besitzt, braucht hingegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen ist sie wichtig. Prüfen Sie jedoch: Meist besteht bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Viele Versicherungen bieten für Eigentümergemeinschaften Sondertarife.
Wer einen Heizöltank oder einen Flüssiggastank besitzt oder unterhält, kommt um eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung kaum herum. Wenn Heizöl ausläuft und Boden und Grundwasser verseucht, übernimmt sie die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Entsorgen des verschmutzten Erdreichs als Sondermüll. Die Police schützt auch vor Schadenersatzansprüchen.
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