Wohngesundheit

Schimmel in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten

Schimmel in der Wohnung ist nicht zu unterschätzen: Er kann auf Dauer sowohl die Gesundheit der Bewohner als auch die Bausubstanz schädigen. In Mietwohnungen stellt sich außerdem die Frage: Wer trägt die Verantwortung? Wir klären auf.

Schimmel Wohnung Heizung
Schimmel in der Wohnung kann verschiedene Ursachen haben. © urbans78 - stock.adobe.com

Der Begriff Schimmel wird als Sammelbegriff für verschiedene Pilze verwendet, die sowohl in der Natur, als auch in der Wohnung auftreten können. Sie können sich in der Wohnung auf fast allen organischen Oberflächen ansiedeln, solange die Luftfeuchtigkeit hoch genug ist.

Übersteigen die Werte dauerhaft 70 Prozent, kann sich Schimmel an den Taupunkten in der Wohnung bilden. Die Sporen, die deutlich kleiner sind als Pollen, gelangen mit der Atemluft in die Bronchien und können Asthma und Allergien auslösen oder verschlimmern. Besonders Personen, deren Immunsystem geschwächt ist, sind betroffen.

Schimmel in der Wohnung: Wer haftet?

Tritt Schimmel in einer Mietwohnung auf, so gilt: Wer den Schimmel verursacht hat, der haftet.

Sind also Baumängel die Ursache für den Befall, so ist der Vermieter verantwortlich für die Behebung der Mängel und muss unter Umständen eine Mietminderung in Kauf nehmen.

Abhängig von der Schwere des Befalls kann Schimmel als erheblicher Mietmangel gewertet werden. Mietminderungstabellen geben Auskunft darüber, wie hoch die Mietminderung ausfallen darf.

Allerdings können zu großzügige Schätzungen seitens der Mieter dazu führen, dass man in Zahlungsrückstand gerät. Am sichersten für betroffene Mieter ist es daher, die Mietzahlung nachweislich unter Vorbehalt zu leisten und anteilig zurückzufordern.

Hat jedoch der Mieter den Schimmelbefall beispielsweise durch falsches Lüften und Heizen verursacht, kann der Vermieter die volle Miete und eine Kostenübernahme für die Beseitigung des Schimmels einfordern.

Schimmel: Das sind die Ursachen

Wohnschimmel kann aufgrund baulicher Mängel auftreten, etwa, weil das Dach undicht ist oder ein Wasserrohrbruch die Wand durchnässt hat.

  • Häufig tritt Schimmel auch in frisch sanierten Wohnungen auf, wenn bei der nachträglichen Wärmedämmung Fehler gemacht wurden und durch Lücken im Dämmmaterial Kältebrücken entstehen, an denen die Feuchtigkeit kondensieren kann.
  • Auch Risse im Mauerwerk lassen Kälte und Feuchtigkeit eindringen und können die Ursache für einen Befall mit Wohnschimmel sein.
  • Doch auch falsches Heizen und Lüften kann Schimmel in der Wohnung verursachen.
  • Mieter sollten daher darauf achten, dass die Raumtemperatur sich konstant zwischen 18 und 22 Grad bewegt – im Schlafzimmer etwas niedriger als im Wohnzimmer.
  • Die Räume sollten nicht über einen längeren Zeitraum – auch nicht über Nacht – auf unter 15 Grad auskühlen.

Wie Sie im Winter Heizkosten einsparen, ohne dass die Wohnung auskühlt, lesen Sie hier.

Schimmelbildung verhindern

  • Da die warme Raumluft Feuchtigkeit besser aufnimmt als kalte, ist regelmäßiges und richtiges Lüften der zweite wichtige Faktor bei der Schimmelvorbeugung.
  • Mindestens 2 bis 3 Mal täglich sollten die Fenster ganz geöffnet und die Wohnung gut durchgelüftet werden.
  • Bad und Küche sind die Räume mit der größten Feuchtigkeitsbelastung und sollten daher öfter und besonders nach dem Duschen, Kochen oder Wäsche waschen gelüftet werden.
  • Dass die Feuchtigkeit abgezogen ist, erkennt man besonders im Winter daran, dass die Fensterscheibe, die zunächst beschlägt, sich wieder geklärt hat.
  • Die Fenster dauerhaft zu kippen, ist jedoch nicht ratsam: Dies führt nur zu erhöhten Heizkosten und kann unter Umständen die Schimmelbildung fördern, da ständig kalte und feuchte Luft in die Wohnung dringt.
  • Ergänzend sollten Möbel nicht direkt an Außenwände gerückt werden, sondern einen Abstand von etwa 4 cm zur Wand haben, so dass die Luft dahinter zirkulieren kann.

Meist reichen diese Maßnahmen aus, um Schimmelbefall zu verhindern. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann die Wände zusätzlich mit Kalkfarben streichen, die aufgrund ihres pH-Wertes keine Lebensgrundlage für Schimmelpilze bieten.

Übrigens: Wie Sie im Haus Schimmel erkennen und Schimmel entfernen, lesen Sie hier. Wussten Sie, dass auch Kondenswasser am Fenster zu Schimmel führen kann. Was Sie dagegen am besten unternehmen, zeigen wir hier.

Schimmel in der Mietwohnung: Was nun?

Für Mieter gilt: Wenn Schimmel entdeckt wird, umgehend den Vermieter informieren. Wird dies versäumt, kann der Mieter beispielsweise das Recht auf Mietminderung verlieren. Wichtig ist auch, dass der betroffene Mieter dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzt.

Idealerweise zeigt sich der Vermieter kooperativ und veranlasst eine Beseitigung des Schimmels. Der Mieter muss dazu die beauftragten Handwerker in die Wohnung lassen.

Experten raten Mietern davon ab, privat einen Gutachter zu beauftragen, wenn sie ganz sicher sind, den Schimmel nicht durch falsches Wohnverhalten verursacht zu haben. Sollte die Sache vor Gericht gehen, liegt die Beweislast beim Vermieter. Dann wird auch ein Sachverständiger durch das Gericht beauftragt.

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