Gartenarbeit am Wochenende

Rasen mähen: Wann ist es erlaubt?

Es ist ein beliebtes Streitthema in der Nachbarschaft, wenn Gartenliebhaber am frühen Samstagmorgen den Rasen mähen. Aber wann ist Rasen mähen eigentlich erlaubt? Auf diese Frage gibt es klare Antworten.

Rasen mähen
Wann ist es eigentlich erlaubt, den Rasen zu mähen?© stockme - stock.adobe.com

Kaum beginnt der Frühling, ertönt das Brummen der Rasenmäher aus den Vorgärten. Während sich der eine mit Freude der Gartenarbeit widmet, ärgert sich der andere wegen der Lärmentwicklung. Teilweise zieht sich die Beschallung auch über mehrere Stunden hin, je nach Größe des Gartens. Und da bei Berufstätigen die vorhergesehenen Stunden an Werktagen nicht für die Arbeit im Grünen genutzt werden können, wird der Rasen oft nach Feierabend oder am Wochenende gemäht.

Dabei muss es aber nicht gleich zum Nachbarschaftsstreit kommen. Die Rechtslage ist in diesem Fall nämlich recht eindeutig, was die Zeiten angeht, zu denen der Rasen gemäht werden darf. Wann es so weit ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Rasen mähen: Wie ist die Gesetzeslage?

Im Zeitraum von 1992 bis 2002 existierte noch ein Gesetzestext namens "Rasenmäherlärm-Verordnung", der die Zeiten zum Rasen mähen deutschlandweit regelte. Die Verordnung mündete dann 2002 in der "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung", die nicht nur den Rasenmäher betrifft, sondern unter anderem auch viele weitere Gartengeräte. Zudem wird darin unterschieden, ob die Maschinen innerhalb eines Wohn- oder Industriegebietes betrieben werden.

Wann ist Rasen mähen erlaubt?

In der Verordnung ist geregelt, dass in Wohngebieten der Rasen nur an Werktagen gemäht werden darf. Wichtig dabei zu beachten ist, dass der Samstag auch ein Werktag ist. Rasen mähen ist per Gesetz also lediglich sonntags und an Feiertagen untersagt.

Aber zu welcher Uhrzeit ist das Rasen mähen erlaubt? Auch das ist festgelegt: Im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr ist es erlaubt, den Rasen zu mähen, und zwar an jedem Werktag.

Verordnung: Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt Rasenmäher, die eine geringere Geräuschentwicklung haben, wie zum Beispiel handbetriebene Spindelmäher oder Mähroboter. Diese sind von der Regelung nicht betroffen, insofern sich niemand davon gestört fühlt. Das gilt auch für die leisen Elektro-Rasenmäher.

Für besonders laute Gartengeräte gibt es hingegen noch weitere Einschränkungen und Ruhezeiten. Das Zeitfenster ist dabei kleiner und reicht werktags von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr, sonntags ist das Bedienen der Maschinen auch verboten.

Zu diesen Geräten gehören unter anderem:

  • Elektrische Heckenscheren
  • Laubsauger und Laubbläser
  • Motorsägen
  • Motorhäcksler
  • Motorhacken mit Verbrennungsmotor
  • Rasentrimmer und Rasenkantenschneider
  • Vertikutierer
Wichtig: Die Regelungen können je nach Bundesland und Kommune variieren. Um wirklich sicher zu sein, zu welchen Uhrzeiten Sie den Rasen mähen dürfen, informieren Sie sich bestenfalls beim entsprechenden Ordnungsamt.

Rasen mähen trotz Verbot: Was passiert im Ernstfall?

Wenn sich ein Anwohner vom Rasenmäher-Lärm so sehr gestört fühlt, dass er Anzeige erstattet, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn das erlaubte Zeitfenster überschritten wurde und es zu einer Ordnungswidrigkeit kommt, wird im schlimmsten Fall ein Bußgeld erhoben. Damit es nicht soweit kommt, ist es deshalb ratsam, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und den Rasenmäher am Sonntag lieber im Geräteschuppen zu lassen.

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