Feinstaubfilter im Kamin – diese Kosten kommen auf Sie zu
Seit Dezember 2014 müssen nach und nach veraltete Holzöfen ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte überschreiten. Erfahren Sie jetzt, ob Ihr Ofen betroffen ist.
Die 1. BImSchV ist eine Verordnung zur Reduzierung der Feinstaubbelastung. Sie betrifft Feuerstätten, also Herde, Kamine, Kachelöfen und ähnliche, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden. Neuere Kaminöfen haben bereits Feinstaubfilter oder stoßen weniger Emissionen aus.
Feinstaubfilter für den Kamin – diese Öfen sind betroffen
Ältere Öfen hingegen müssen möglicherweise nachgerüstet werden. Dabei unterscheiden sich die zulässigen Grenzwerte nach Baujahr:
- Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und 31. Dezember 1984 überprüft wurden, liegen die Grenzwerte für Feinstaub bei maximal 150mg/m³ und für Kohlenmonoxid bei maximal 4.000mg/m³. Die Übergangsfrist für diese Öfen endete bereits 2017.
- Für Öfen, die zwischen 1. Januar 1985 und 31. Dezember 1994 zuletzt geprüft wurden, läuft die Frist zum 31.12.2020 aus. Kamine und Öfen aus dieser Zeit dürfen die Grenzwerte von maximal 40mg/m³ Feinstaub und maximal 125mg/m³ Kohlenmonoxid nicht überschreiten. Wer seinen Kaminofen noch nicht auf den neuesten Stand gebracht hat, sollte sich also in den kommenden Monaten darum kümmern.
- Ofenbesitzer, deren Öfen zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 01. März 2010 geprüft wurden, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihren Ofen nachzurüsten oder stillzulegen, wenn die Öfen weniger als 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid ausstoßen.
Kachelöfen beziehungsweise Grundöfen, die bis 2014 eingebaut wurden, müssen nur nachgerüstet werden, wenn sie nach Ablauf der Übergangsfrist die Grenzwerte der 1. Stufe, also 4000 mg/m³ Kohlenmonoxid und 150 mg/m³ Feinstaub überschreiten. Dann ist eine Nachrüstung in Form eines speziellen Einsatzes jedoch unumgänglich.
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Sie überlegen noch, sich einen Kaminofen zuzulegen? Dann finden Sie hier eine Übersicht von Kaminöfen zum Bestpreis:
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Welcher Feinstaubfilter für Ihren Kamin?
Zur Auswahl stehen aktive und passive Feinstaubfilter, die sich insbesondere im Preis unterscheiden:
- Aktive Feinstaubfilter kosten etwa 1000 Euro und müssen vom Fachmann eingebaut werden. Sie werden direkt in der Abgasleitung des Kamins angebracht und scheiden Feinstaub auf elektrostatischem weg ab. Ein Stromanschluss ist also notwendig. Hier muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Diese Filter weisen einen Wirkungsgrad von 90% auf und sind für alle Öfen geeignet, deren Leistung unter 25 kW liegt.
- Passive Feinstaubfilter liegen preislich bei etwa 300 Euro und mehr. Sie arbeiten mit Filterkassetten, die regelmäßig ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einbau und für die nachzukaufenden Filterkassetten kommen also noch hinzu. Im passiven Feinstaubfilter wird der Feinstaub beim Durchströmen der Abgase am Katalysator angelagert und teilweise verbrannt, schädliche Stoffe werden in weniger schädliche Stoffe umgewandelt.
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