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Rauchmelder kaufen, prüfen und tauschen

Rauchmelder retten Leben und sind daher in privaten Wohnräumen in allen deutschen Bundesländern verpflichtend. Wir erklären, was Sie über Rauchmelder und die Rauchmelderpflicht wissen müssen.

Rauchmelder
Wo Rauchmelder angebracht werden müssen, entscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.© maho - stock.adobe.com

Während die Rauchmelderpflicht in Neubauten in allen 16 Bundesländern gilt, gibt es für die Rauchmelderpflicht in Bestandsbauen noch Ausnahmen.

  • In Berlin und Brandenburg lief die Übergangsfrist für Bestandsbauten zum 31.12.2020 aus. Ab sofort müssen auch Wohn- und Schlafräume in Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
  • In Sachsen gibt es für Bestandbauten keine gesetzlich geregelte Rauchmelderpflicht.

Auch darüber, in welchen Räumen Rauchmelder angebracht werden müssen, gibt teilweise Unterschiede zwischen den Regelungen der Bundesländer.

Allgemein gilt: In Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren, die Flucht- und Rettungswege sind, müssen Rauchmelder angebracht werden.

Daneben gibt es noch in einzelnen Bundesländern gesonderte Regelungen.

  • So sind in Berlin und Brandenburg außerdem Rauchmelder in allen Wohnräumen außer Küche und Bad verpflichtend.
  • In Baden-Württemberg hingegen müssen Rauchmelder in allen Räumen angebracht werden, deren Bestimmung vorsieht, dass Personen darin schlafen. Die gilt für Schlaf- und Kinderzimmer, aber auch für Gästezimmer oder das Wohnzimmer mit Schlafcouch.
Tipp: Achten Sie darauf, dass der Rauchmelder das Qualitätszeichen Q trägt. Rauchmelder mit Q-Label haben die höchste Lebensdauer und müssen erst nach 10 Jahren ausgetauscht werden.

Andere Qualitätssiegel sind das CE-Zeichen, das bestätigt, dass der Rauchmelder der EU-Norm EN-14604 sowie die VdS-Kennzeichnung VdS 3131.

Rauchmelder
Mit einem kurzen Druck auf die Kontrolltaste können Sie die Funktionsfähigkeit des Rauchmelders überprüfen.© plp.ie - stock.adobe.com

Rauchmelder einbauen und warten

In allen Bundesländern ist der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter der Wohnung für die Installation der Rauchmelder zuständig. Wer für die Wartung zuständig ist, unterscheidet sich wiederum von Bundesland zu Bundesland.

  • Für die Wartung des Rauchmelders zuständig sind Mieter in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
  • In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt ist hingegen der Vermieter für die Wartung des Rauchmelders zuständig.
Achtung: Auch in Bundesländern, in denen die Wartung des Rauchmelders dem Mieter obliegt, liegt es dennoch die Verantwortung des Vermieters, die Rauchmelder betriebsbereit zu halten.

Übrigens: So gehen Sie richtig mit Wohnungs-Notfällen um.

Rauchmelder prüfen und austauschen

Zur Wartung eines Rauchmelders gehört es, ihn regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf auszutauschen. Wie erklären Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen.

  1. Stellen Sie zunächst sicher, dass entsprechend der Rauchmelderpflicht Ihres Bundeslandes in allen relevanten Räumen Rauchmelder angebracht sind. Ist dies nicht der Fall, rüsten Sie nach.
  2. In einem Umkreis von einem halben Meter um den Rauchmelder sollten sich keine Hindernisse befinden. Der Rauchmelder sollte auch in ausreichendem Abstand zur nächsten Wand angebracht sein. Falls dies nicht gegeben ist, platzieren Sie den Rauchmelder an einer geeigneteren Stelle.
  3. Prüfen Sie den Rauchmelder zunächst optisch: Die Raucheintrittsöffnungen sollten nicht verdeckt oder verstopft sein. Bei starken Verschmutzungen, Rissen oder anderen Beschädigungen sollte der Rauchmelder ausgetauscht werden.
  4. Jeder Rauchmelder verfügt über eine Prüftaste. Drücken Sie diese Taste: Der Rauchmelder sollte nun einen Signalton abgeben. Bleibt dieser Ton aus, liegt eine Störung vor.
  5. Bei Rauchmeldern ohne das Qualitätssiegel „Q“ liegt das Problem oft darin, dass die Batterie leer ist. Tauschen Sie die Batterie einfach aus. Prüfen Sie anschließend über die Prüftaste, ob der Rauchmelder wieder voll funktionsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie den Rauchmelder austauschen.
  6. Rauchmelder mit Q-Label hingegen sind mit einer besonders starken Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgestattet. Bei Störungen müssen Sie den gesamten Rauchmelder austauschen.

Wenn ein Rauchmelder scheinbar ohne Grund piept, kann das verschiedene Ursachen haben. Lesen Sie hier, was dahinter steckt und was Sie in einer solchen Situation unternehmen sollten.

Rauchmelder
Wenn die Batterie leer ist, muss sie unbedingt ausgetauscht werden.© Pixelot - stock.adobe.com

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Damit der Rauchmelder vor Gefahren warnen und Leben retten kann, müssen alle notwendigen Komponenten vorhanden und funktionsfähig sein.

  • Metallscheibe: Eine dünne, etwa drei Zentimeter große Metallscheibe gibt im Alarmfall einen mindestens 85 dB(A) lauten Warnton ab. Das ist so laut, dass auch Tiefschläfer auf die Gefahr aufmerksam werden.
  • Haken: Ein Rauchmelder besteht aus der Grundplatte, die an die Decke geschraubt wird, und dem eigentlichen Rauchmelder. Für den Batteriewechsel reicht eine kurze Drehung, um die Haken aus der Bajonettverbindung zu lösen und das Gerät abzunehmen.
  • Batterie: Um zu funktionieren, braucht der Rauchmelder eine Energiequelle. Bei preisgünstigen Modellen sind dies häufig 9-Volt-Blockbatterien. Rauchmelder mit Q-Label sind mit einer langlebigeren Batterie mit zehn Jahren Lebenszeit ausgestattet.
  • Metallbügel: Ein kleiner Metallbügel im Batteriefach sorgt dafür, dass der Rauchmelder nicht ohne Batterie zusammengebaut werden kann.
  • Streulichtkammer: Eine Diode leuchtet infrarotes Licht in die "Streulichtkammer", das von einer Fotozelle, die sich im Winkel von etwa 140 Grad fast gegen über befindet, registriert wird. Im Ruhezustand wird dies durch eine Art Sichtschutz zwischen Diode und Fotozelle verhindert. Doch schon ab 1,1% Rauchanteil nach EN 14604 wird das Infrarotlicht reflektiert und gestreut, sodass die Fotozelle Alarm auslöst.
  • Streulichtkammerwand: In die "Streulichtkammer" soll Rauch eindringen können, aber kein Licht. Die Lösung ist eine "Streulichtkammerwand" aus schwarzem, nicht reflektierendem Kunststoff, die aus ineinander geschachtelten Dreiecken besteht.
  • Kontrolle: Um die Funktionsfähigkeit des Rauchmelders zu überprüfen, lässt sich die Elektronik überbrücken. Dadurch wird der Signalton ausgelöst – sofern die Batterie noch genug Leistung bietet. Von außen ist dies ein unscheinbarer Knopf, der im Testfall auf den kleinen Metalltaster Druck ausübt.
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