Was ist auf dem Balkon erlaubt, was ist verboten?
Vor allem in den warmen Sommermonaten nutzen viele Mieter den Balkon als Urlaubsersatz. Doch bei einigen Punkten ist Vorsicht geboten, wenn man sich keinen Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter einhandeln möchte.
Für viele Mieter gilt der Balkon als Verlängerung des Wohnraums ins Freie und wird vor allem im Sommer auch ausgiebig genutzt. Doch einige Punkte führen immer wieder zu Konflikten mit den Nachbarn oder mit dem Vermieter.
Was ist auf dem Balkon erlaubt, was verboten? – eine Übersicht
- Grillen auf dem Balkon
- Markise auf dem Balkon
- Pflanzen auf dem Balkon
- Wäsche auf dem Balkon
- Satellitenschüssel auf dem Balkon
Im Grunde hilft eine kleine Faustregel, um Diskussionen zu vermeiden: Was würde mich selbst am Verhalten meines Nachbarn auf dem Balkon stören? Wenn Sie nach dieser Prämisse handeln und im Zweifel Ihren Nachbarn oder Vermieter fragen, sollten Sie auf der sicheren Seite sein.
Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder verboten?
Wer auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses grillen möchte, sollte auf die Geruchsentwicklung achten. Meistens ist es nicht zu vermeiden, dass der Rauch dann in geöffnete Fenster zieht, zum Unmut der Nachbarn. Dabei ist das Grillen, solange es in der Hausordnung nicht anders steht, nicht grundsätzlich auf dem Balkon verboten. Aber bereits wegen der möglichen Brandgefahr sollten Sie auf das Grillen mit dem Holzkohlegrill auf dem Balkon verzichten.
Besser ist das Grillen mit dem Elektrogrill*. Dabei entsteht kein Kohlerauch, und die Geruchsentwicklung ist nicht so penetrant. Aber auch hier sollten Sie zuerst einen Blick in die Hausordnung werfen. Denn im Ernstfall kann ein Verstoß zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar zu einer fristlosen Kündigung seitens des Vermieters führen.