Balkon

Was ist auf dem Balkon erlaubt, was ist verboten?

Vor allem in den warmen Sommermonaten nutzen viele Mieter den Balkon als Urlaubsersatz. Doch bei einigen Punkten ist Vorsicht geboten, wenn man sich keinen Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter einhandeln möchte.

Grill auf dem Balkon
Beim Grillen auf dem Balkon gibt es einiges zu beachten, um Stress mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden.© _jure - stock.adobe.com

Für viele Mieter gilt der Balkon als Verlängerung des Wohnraums ins Freie und wird vor allem im Sommer auch ausgiebig genutzt. Doch einige Punkte führen immer wieder zu Konflikten mit den Nachbarn oder mit dem Vermieter.

Was ist auf dem Balkon erlaubt, was verboten? – eine Übersicht

Im Grunde hilft eine kleine Faustregel, um Diskussionen zu vermeiden: Was würde mich selbst am Verhalten meines Nachbarn auf dem Balkon stören? Wenn Sie nach dieser Prämisse handeln und im Zweifel Ihren Nachbarn oder Vermieter fragen, sollten Sie auf der sicheren Seite sein.

Rauchender Holzkohlegrill auf dem Balkon
Auf dem Balkon wahrt ein Elektrogrill den Frieden mit den Nachbarn.© Anselm - stock.adobe.com

Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder verboten?

Wer auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses grillen möchte, sollte auf die Geruchsentwicklung achten. Meistens ist es nicht zu vermeiden, dass der Rauch dann in geöffnete Fenster zieht, zum Unmut der Nachbarn. Dabei ist das Grillen, solange es in der Hausordnung nicht anders steht, nicht grundsätzlich auf dem Balkon verboten. Aber bereits wegen der möglichen Brandgefahr sollten Sie auf das Grillen mit dem Holzkohlegrill auf dem Balkon verzichten.

Besser ist das Grillen mit dem Elektrogrill*. Dabei entsteht kein Kohlerauch, und die Geruchsentwicklung ist nicht so penetrant. Aber auch hier sollten Sie zuerst einen Blick in die Hausordnung werfen. Denn im Ernstfall kann ein Verstoß zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar zu einer fristlosen Kündigung seitens des Vermieters führen.

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Markise auf dem Balkon: Erlaubt oder verboten?

Prinzipiell dürfen Sie natürlich einen Sonnenschirm auf dem Balkon aufstellen. Achten Sie dabei aber darauf, dass dieser kein aufdringliches Design hat, mit dem das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt wird. Dies gilt besonders, wenn Sie zur Miete wohnen. 

Blaugestreifte Markise über einem Balkon an einer gelben Hauswand
Greifen Sie als Mieter besser zur Klemm-Markise.© Alex - stock.adobe.com

Bei einer Markise liegt der Fall anders: Markisen, die in die Decke des Balkons oder mit dem Balkon der darüber liegenden Wohnung geschraubt werden müssen, bedeuten eine bauliche Veränderung und müssen unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden. Eine Alternative sind Klemmmarkisen*: Dabei werden zwei Metallpfosten zwischen Boden und Decke des Balkons geklemmt und tragen zwischen sich die Markise.

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Pflanzen auf dem Balkon: Blumenkästen und Bewässerung

Viele Mieter nutzen ihren Balkon auch als Mini-Garten, vor allem in der Stadt. Doch auch bei der Bepflanzung gibt es ein paar Regeln zu beachten. Manche Pflanzen sind sogar verboten: Welche das sind, lesen Sie hier nach.

Wenn Sie Ihre Pflanzen auf dem Balkon wässern, was Sie im Sommer unbedingt tun sollten, sollten Sie aber auch hier Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Denn niemand freut sich, wenn es beim entspannten Nachmittag auf dem Balkon auf einmal von oben heruntertropft.

Auch bei der Bepflanzung mit Blumenkästen sollten Sie als Mieter auf Folgendes achten:

  • Stellen Sie sicher, dass die Pflanzkästen fest installiert sind und auch bei Wind und Wetter nicht herabfallen können.
  • Befestigen Sie die Pflanzgefäße am besten auf der Innenseite des Geländers und sichern diese mit Kabelbindern. Sollte es nämlich passieren, dass ein herunterfallender Blumenkasten Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt, haftet der Mieter für den Schaden.

Insbesondere auf dem Balkon ist ein Elektrogrill ratsamer als ein Grill mit Kohle. Wir zeigen eine Auswahl verschiedener Modelle:

Wäsche auf dem Balkon trocknen

Es ist nicht nur praktisch, seine Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, auch rechtlich spricht generell nichts dagegen. Doch sollten Sie darauf achten, dass die Wäsche von der Straße aus nicht sichtbar ist und der Wäscheständer über den Balkonrand hinausragt. Das könnte nämlich den Vermieter aus optischen Gründen stören und er kann Sie auffordern, dies zu unterlassen.

Auch hier kann sich der Blick in die Hausordnung lohnen: In manchen Fällen ist das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon dort geregelt, vor allem bei großen Textilien wie Bettlaken. Auch das Anbringen eines Wäscheständers an der Hausfassade ist nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt, da Sie ansonsten sein Eigentum beschädigen würden. Die einfachste Lösung ist ein klappbarer Wäscheständer*, den Sie auch zurück in die Wohnung stellen können, wenn es regnet.

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Satellitenschüssel auf dem Balkon installieren

Bevor Sie eigenmächtig eine Satellitenschüssel auf dem Balkon installieren, lesen Sie unbedingt zuerst Ihren Mietvertrag durch: Gibt es eine Klausel, die Ihnen das Anbringen einer Satellitenschüssel untersagt? Falls nein, empfiehlt es sich trotzdem, kurz Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. 

Wenn Sie eine Satellitenschüssel auf dem Balkon anbringen, müssen Sie trotzdem vorsichtig vorgehen: Unabhängig vom Mietvertrag dürfen Sie die Fassade nicht beschädigen oder das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen. 

Der Balkon ist besonders im Sommer eine beliebte Erweiterung des Wohnraums. Wenn Sie ein paar Regeln halten, bleibt auch das Verhältnis zu Vermieter und Nachbarn ungetrübt.

Artikel aktualisiert am 09.04.2024

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