DIY als Mieter: Das müssen Sie wissen

Der Boden könnte schicker sein, das Wohnzimmer ließe sich teilen und die Elektrik ist von gestern? Heimwerker legen auch gern in der Mietwohnung Hand an. Aber Achtung: Bei Modernisierung oder Umbau haben Sie nicht alle Freiheiten – ein Überblick, was Mieter selber machen dürfen.

Renovieren als Mieter
In vielen Fällen gilt: Renovieren nur mit Zustimmung des Vermieters!© Rawpixel.com - stock.adobe.com

Mietwohnungen entsprechen eher selten hundertprozentig den Vorstellungen der Mieter – Geschmäcker sind einfach zu verschieden. So sind etwa die Fliesen im Bad zu spießig, der Boden ungemütlich, das triste Weiß der Wände zu kalt – oder alles zusammen. Warum also nicht in die Hände spucken und das Ganze dem eigenen Gusto anpassen? Und der Vermieter könnte sich doch glücklich schätzen, wenn Sie ihm die längst überfällige Modernisierung abnehmen und die Wohnung auf Vordermann bringen.

Klingt einleuchtend, ist aber brandgefährlich. Denn Heimwerkern in Eigenregie ist in vielen Fällen nur mit der Zustimmung des Vermieters erlaubt – in einigen aber auch nicht. Die Redaktion hat aktuelle Mieturteile gewälzt sowie bei Verbänden nachgefragt und die wichtigsten Entscheidungen rund um Mieter-Umgestaltungsrechte aufbereitet. Soviel vorab: Als Mieter haben Sie das Recht auf individuelle Wohngestaltung, packen Sie es an.

Renovieren als Mieter: Das sollten Sie beachten

  • Protokollieren Sie alles: Halten Sie beim Einzug den Zustand der Wohnung schriftlich in einem Übergabeprotokoll fest und lassen Sie es vom Vermieter unterschreiben. So können Sie gegebenenfalls belegen, dass bereits vorhandene Umbauten oder Mängel nicht von Ihnen zu verantworten sind.
  • Kein Bau ohne Genehmigung: Treffen Sie mit Ihrem Vermieter eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung. Darin regeln Sie etwa, welche Veränderungen Sie vornehmen dürfen und welche Kosten welche Partei übernimmt.
  • Achtung: Rückbau: Willigt der Vermieter in einen Umbau ein, sollten Sie sich von ihm schriftlich einen Verzicht auf Rückbauverpflichtung bestätigen lassen. Dann kann die Wohnung beim Auszug im umgebauten Zustand bleiben.
 

Wichtig beim Renovieren: Schätzen Sie sich richtig ein!

Bei der Optimierung der Wohnung sollten Sie nicht nur noch umsichtiger vorgehen, als Sie es sowie schon tun, sondern auch Ihr handwerkliches Geschick hinterfragen. Denn in allen Fällen ist eine fachgerechte Ausführung ein absolutes Muss.

Was Sie wissen müssen: Für eventuelle Schäden oder erforderliche Nacharbeiten durch einen Fachmann müssen Sie selbst aufkommen. Besonderes Fingerspitzengefühl ist beim Umgang mit Rohren und Leitungen geboten. Neben dem hohen Kostenfaktor durch eine Beschädigung besteht nicht zuletzt auch Lebensgefahr. Derart gefährliche Arbeiten überlassen Sie daher besser Experten. Wie Sie Streicharbeiten, Tapezieren, Teppich verlegen und andere DIY-Projekte ohne Probleme einfach und fachgerecht erledigen, erklären Ihnen die ausführlichen Anleitungen in selber machen.

Rücksicht nehmen beim Renovieren

Wer einer geregelten Arbeit nachgeht, hat tagsüber in der Regel wenig Zeit zum Heimwerken. Übrig bleiben die freien Wochenenden und der Feierabend. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Zwar gibt es zum häuslichen Lärmschutz keine einheitlichen Regelungen, oft sind aber im Mietvertrag oder in der Hausordnung entsprechende Vorschriften zu finden. Gibt’s die nicht, sollten Sie in der Woche die Mittagspause zwischen 13 und 15 Uhr respektieren und spätestens ab 22 Uhr die Werkzeuge ruhen lassen.

Am Samstag dürfen Sie sich bis auf die Mittagspause zwischen 8 und 19 Uhr austoben, Sonn- und Feiertage sind absolut tabu. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, renovieren Sie am besten außerhalb der vorgegebenen Ruhezeiten und kündigen Sie im Idealfall lärmende Renovierungsarbeiten durch einen Aushang im Treppenhaus an.

Das Gespräch mit dem Vermieter suchen

Egal, ob Sie müssen oder nicht – ein Dialog mit dem Vermieter kann vor Projekt-Start nie schaden. Andernfalls kann es passieren, dass Sie sich nach dem Auszug oder sogar schon vorher in einem vermeidbaren Rechtsstreit wiederfinden, der Sie nicht nur Nerven, sondern auch Geld kostet. In den meisten Fällen wird der Vermieter nichts gegen Ihre Pläne haben. Schon gar nicht, wenn dadurch die Wohnung an Wert gewinnt – denn so profitiert auch er davon.

Sicherheit geht beim Renovieren vor

Sorgen Sie zur gefahrlosen Umsetzung Ihrer Wohnideen unbedingt für die richtigen Arbeitsschutzvorkehrungen. Dazu gehören etwa rutsch- und trittfeste Leitern, intakte Werkzeuge und erstklassige Ordnung sowie ggf. Schutzkleidung, wie Brille, Gehörschutz, Atemmasken oder Arbeitshandschuhe.

Renovieren als Mieter: Drei wichtige Urteile

  • Selbermacher dürfen modernisieren: Wenn die Wohnungsausstattung nicht mehr dem technischen Standard entspricht, darf der Vermieter die Eigeninitiative von Mietern nicht ablehnen, entschied das Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg, Az. 40a C 1309/94).
  • Kein Farbzwang: Vermieter dürfen die exakt zu verwendende Wandfarbe nicht vorschreiben, selbst bei einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag. Das sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof, da es eine unzulässige Benachteiligung des Mieters darstelle. (BGH, Az.VIII ZR 199/06).
  • Stopp mit Mieterhöhung: Als Mieter die Wohnung auf eigene Kosten zu modernisieren oder sanieren, schützt vor Mieterhöhung. Der Bundesgerichtshof entschied gegen einen Vermieter, der nach einer Modernisierung wegen des erhöhten Wohnwerts mehr Miete verlangte. (BGH, Az. VIII ZR 315/09).

Hier weiterlesen: Das dürfen Mieter - das ist nicht erlaubt.

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