Holzöfen

Feinstaub vermeiden bei Kaminen

Viele Städte haben heute Umweltzonen, für Industrieanlagen sind Filter Pflicht, und jetzt sind die privaten Feuerungsanlagen dran: Der Bund sagt Feinstaub den Kampf an und setzt neue Grenzwerte fest. Schon jetzt ist klar, was das für Ofenbesitzer bedeutet und was man in Zukunft machen kann, um nicht zum Umweltsünder zu werden.

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Auch bei privaten Holzöfen müssen Feinstaub-Emissionen reduziert werden.© brizmaker - stock.adobe.com

Feinstaub ist in aller Munde und leider auch in vielen Lungen. Die gesundheitsschädlichen Partikel werden vor allem von Fahrzeugen und Industrieschornsteinen, aber auch von Holzfeuerungsanlagen privater Haushalte in die Atmosphäre gepustet. Und genau deren Anzahl steigt stetig an. Um auf lange Sicht zu erreichen, dass die Feinstaubemissionen aus Pelletheizungen, Kaminöfen und Co. reduziert werden, wird nun die Bundesimmissionsschutzverordnung novelliert. 

Was ist Feinstaub?

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Feinstaub bezeichnet besonders kleine Staubpartikelchen, die sich in Lungen und Bronchien festsetzen können.© koldunova - stock.adobe.com

Holz enthält mehr Mineralstoffe als fossile Energieträger. Sie fallen bei der Verbrennung überwiegend als Asche an. Ein kleiner Teil der Mineralstoffe wird jedoch zusammen mit nicht vollständig verbrannten organischen Substanzen im Abgasstrom mitgerissen und gelangt als Staub in die Umwelt. Außerdem werden einzelne im Holz gebundene Stoffe wie Kalium, Chlor oder Schwefel bei der Verbrennung in die Gasphase überführt. Sobald sich die Rauchgase wieder abkühlen, bilden sich anorganische Salze, die ebenfalls zu den Stäuben zählen.

Mehr als 90 Prozent dieser Stäube, die bei der Holzverbrennung frei werden, sind unsichtbare Feinstäube: Sie sind kleiner als 10 Mikrometer (PM 10). Zum Vergleich: Hausstaubteilchen sind zehnmal größer, ein menschliches Haar bis zu 50mal. Über den Nasen- und Rachenraum, die Luftröhre und die Bronchien gelangen die Feinstäube in die Lunge. Je kleiner die Partikel sind, umso tiefer dringen sie in den Körper ein. Ultrafeine Teilchen können sogar den Weg in unsere Blutbahnen finden. Bedingt durch ihre unterschiedliche chemische Zusammensetzung, Größe und Form wirken sich die Feinstäube sehr komplex auf die Gesundheit aus. Sie werden für Atemwegs- und Kreislauferkrankungen, Allergien, Asthma und Lungenkrebs verantwortlich gemacht.

Feinstaub-Ausstoß nachweisen

In der Europäischen Union und in Deutschland gelten seit Jahren Grenzwerte für die Feinstaubkonzentration in der Atmosphäre. Nur: Die werden ständig überschritten. In stark exponierten Gebieten nimmt der Mensch mit jedem Atemzug etwa 50 Millionen Partikel auf. Deshalb geht der Gesetzgeber an die Quellen der Emissionen: Er verschärft nach und nach für Fahrzeuge, Baumaschinen, Industrieanlagen, landwirtschaftliche Produktionsstätten und nun für private Feuerungsanlagen die Grenzwerte.

Betroffen sind alle alten und neuen Einzelraumfeuerungsanlagen und Heizungsanlagen ab einer Nennwärmeleistung von 4 kW. Nach einem differenzierten Fristenmodell müssen die Besitzer der Anlagen künftig nachweisen, dass sie die Grenzwerte einhalten. Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, sind ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen.

Feinstaub: Übergangsfristen für bestehende Anlagen

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Ältere Öfen müssen bis 2024 ausgetauscht werden.© leomalsam - stock.adobe.com

Nach Schätzungen des Bundesumweltministeriums sind derzeit rund 14 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelöfen und rund eine Million mit Holz, Pellets etc. betriebene Heizungsanlagen in Betrieb. Für diese Anlagen wurde ein mehrjähriger Stufenplan erarbeitet: Altanlagen müssen spätestens Ende 2024 nachweisen, dass sie die neuen Werte erfüllen.

Die ältesten Geräte kommen zuerst auf den Prüfstand, weil sie weit mehr Feinstaub freisetzen als neue. Der für die eigene Anlage zutreffende Stichtag richtet sich danach, wann die technische Funktionsprüfung – die so genannte Typprüfung – stattgefunden hat. Dies ist bei neueren Öfen direkt am Gerät ablesbar.

Alternativ muss der Hersteller der Anlage befragt werden. Als Nachweis dient entweder eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Prüfung vor Ort. Stimmen die Werte, so kann die Anlage zeitlich unbegrenzt weiter befeuert werden. Der Industrieverband Haus-, Heizund Küchentechnik (HKI) geht davon aus, dass dies bei mehr als 10 Millionen Anlagen der Fall ist. Alle übrigen müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. 

Feinstaub-Nachrüstung möglich

Die Nachrüstung ist bereits heute mit elektrostatischen Partikelabscheidern möglich. Das Prinzip ist denkbar einfach: An die Abgasleitung wird ein Filtereinsatz mit Elektrode und Thermofühler montiert. Die Elektrode wird über eine definierte Öffnung in das Zentrum des Abgasrohres geführt. Falls notwendig, wird über eine Zuleitung Spülluft eingeleitet. Die Elektrode ist über ein Kabel an eine Steuereinheit angeschlossen. Sie schaltet bei entsprechender Abgastemperatur die Anlage ein und versorgt dann die Elektrode mit der für das System optimalen Hochspannung.

Dadurch entstehen im Abgasstrom geladene Teilchen und Gasionen. Letztere lagern sich an die Feinstaubpartikel an und führen zu deren Aufladung. Die geladenen Teilchen werden durch elektrostatische Kräfte an die metallene Innenwand des Abgasrohres gedrängt und setzen sich dort fest. Die sich so aufbauende Staubschicht kann dann vom Schornsteinfeger gereinigt werden.

Nach Angaben des Herstellers Rüegg Cheminée erreicht sein Partikelabscheider Zumikron Abscheidewirkungen von 50 bis 90 Prozent. Zumikron kann bei den meisten Kleinholzfeuerungsanlagen mit einem Leistungsbereich von bis 35 kW eingesetzt werden – vorausgesetzt der Rohrdurchmesser liegt zwischen 150 und 300 mm. Und: Mindestens 1,5 m der Abgasleitung nach dem Partikelabscheider müssen aus Metall sein. Der Filtereinsatz muss auch in eingebautem Zustand zugänglich sein – gegebenenfalls über eine Revisionstür.

Gesicherte Spülluftversorgung ist bei einigen Modellen notwendig. Abgastemperaturen unter 400°C und sowie ein Stromanschluss von 230 Volt sind immer zwingend. Derzeit liegt der Bruttolistenpreis für Zumikron nach Auskunft des Lizenznehmers Kutzner + Weber bei knapp 1000 Euro.

Feinstaub: Das sind die Grenzwerte

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Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden dürfen höchstens 20 mg Feinstaub pro Kubikmeter freisetzen.© Pavel Korotkov - stock.adobe.com

Für alle Feuerungsanlagen, die nach Inkrafttreten der Verordnung errichtet und in Betrieb genommen werden, gilt zunächst die sogenannte Stufe 1: Sie müssen Grenzwerte erfüllen, die von der Art des Brennstoffes abhängen. Für alle Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet und in Betrieb genommen wurden, gilt Stufe 2: Sie dürfen – unabhängig von der Art des Brennstoffes – höchstens 20 mg Feinstaub pro Kubikmeter freisetzen.

Wer künftig einen neuen Kamin, eine Scheitholz-, Hackschnitzel- oder auch Pelletheizung einbaut, muss also darauf achten, dass die Anlage nachweisbar die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllt. Es gibt zwar kein einheitliches Label, aber gute Orientierungshilfen sind das DINplus-Siegel von DIN CERTCO, das EFA-Prüfzeichen der Europäischen Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft (Liste unter www.efa-europe.com) und bei Holzpelletöfen der Blaue Engel.

Letzte Sicherheit bietet die Typenbescheinigung des Herstellers. Dieses Papier muss bei Bedarf dem Schornsteinfeger vorgelegt werden können. Die Heizanlagenhersteller haben seit Jahren in Richtung verbesserter Filtertechnik gearbeitet. Nach Einschätzung des Industrieverbandes HKI erfüllen alle neu auf den Markt kommenden Feuerstätten zumindest die geplante Stufe 1 der neuen Feinstaub-Verordnung. 

Feinstaub reduzieren mit Tools und Tipps

Viele Hersteller bieten zudem Möglichkeiten, diese Stufe deutlich zu unterschreiten. So stattet etwa der Hersteller Hark den Großteil seiner Feuerstätten mit der relativ simplen "Ecoplus-Technologie" aus: Ein Spezialkeramik-Feinstaubfilter hängt im Abgas. Dort sammeln sich die Rußpartikel und klumpen zusammen. Es entsteht hohe Hitze, so dass die Partikel verbrennen. Damit der Ofen diese Temperaturen aushält, ist der Brennraum mit sehr glatter Spezialschamotte ausgekleidet. Angenehmer Nebeneffekt: Weil die Feuerstätte mehr Hitze erzeugt, wird weniger Brennstoff verbraucht – nach Auskunft des Herstellers spart das auf Dauer 40 Prozent Heizkosten.

Alle aktuellen Ofenmodelle der Firma Spartherm erfüllen die Grenzwerte der Stufe 1. Als Zusatzzubehör gibt es den elektrostatischen Partikelabscheider Airbox. Nach Herstellerangaben verringert er die Feinstaubimmission noch mal um 60 bis 80 Prozent. Der Preisunterschied zwischen Modellen mit und ohne Airbox beträgt rund 1800 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) fördert in vielen Fällen die frühzeitige Nachrüstung oder auch den Erwerb einer neuen Anlage in besonders umweltschonender Ausstattung mit bis zu 500 Euro.

Auch wenn der Gesetzgeber privaten Ofenbesitzern für die Umrüstung noch Zeit lässt, lohnt sich schon heute die Anschaffung umweltfreundlicher Technik – schließlich atmen alle die gleiche Luft.

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